Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratung von designdialog GmbH & Co. KG, Komödienstraße 56/58 50667 Köln
(nachfolgend „designdialog“)
1.1 designdialog erbringt alle Leistungen im Bereich Beratung und Consulting auf der Grundlage dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (nachfolgend „AGB“) und des individuellen schriftlichen Angebots der designdialog.
1.2 designdialog schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.3 designdialog ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. designdialog bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für designdialog ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.5 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Vertragspartners haben keine Gültigkeit, es sei denn, designdialog stimmt diesen ausdrücklich zu.
2.1 designdialog bietet den Kunden umfassende Beratungs- und Unterstützungsleistungen (Beratung Consulting, Sparring u.Ä.) („Beratungsleistungen“) nach den Vorgaben des Kunden und in Abstimmung mit diesem.
2.2 Die Beratungsleistungen werden zwischen den Parteien einzelvertraglich vereinbart und richten sich grundsätzlich nach dem Angebot oder den individuellen Vereinbarungen des Kunden
2.3 Insbesondere bietet designdialog dem Kunden folgende Beratungsleistungen an
- die Beratung bei der Entwicklung und Implementierung von Unternehmensstrategien, die Unterstützung bei der Optimierung von Geschäftsprozessen sowie das Sparring bei strategischen Entscheidungen;
- Projektmanagement, Projektkommunikation und -organisation
- Projektkonzeption
- Proaktive Bereitstellung von fachspezifischem Know-how;
- Design, Visuelle Aufbereitung von Daten und Informationen
- User Interface Entwicklung und User Experience Design
- Allgemeine und kundenspezifische Workshops und Seminare
- Unterstützung bei der Erstellung von Bedarfs- und Machbarkeitsanalysen
2.4 Beginn, Ende, Inhalt, Berater und Ort (bei Präsenz-Beratung) vereinbaren die Parteien individuell.
3.1 designdialog schuldet die Erbringung der im Angebot bezeichneten Beratungsleistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
3.2 designdialog wird sich bemühen, dem Wunsch des Kunden nach Einsatz bestimmter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entsprechen, behält sich aber ausdrücklich vor, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach eigenem Ermessen so einzusetzen und umzuverteilen, wie es für die Erbringung der Leistungen angemessen, zweckmäßig und möglich ist.
3.3 Im Rahmen der Beratungsleistungen wird die Agentur regelmäßige Meetings und Abstimmungsrunden mit dem Kunden durchführen, um den Fortschritt der Beratungsprojekte zu überwachen, Feedback zu sammeln und erforderliche Anpassungen zeitnah vorzunehmen. Diese Interaktionen dienen dem Austausch von Informationen, der Klärung von Anforderungen und der Sicherstellung einer hohen Zufriedenheit des Kunden mit den erbrachten Leistungen.
3.4 designdialog erbringt die Beratungsleistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem aktuellen Stand der Technik.
4.1 Der Kunde sorgt dafür, dass designdialog auch ohne besondere Aufforderung alle notwendigen Informationen, Daten, Werke, Unterlagen und Zugänge zeitgerecht zur Verfügung gestellt und die erforderlichen Auskünfte zuverlässig, richtig und vollständig erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen. designdialog ist berechtigt, die vom Kunden gemachten Angaben und übergebenen Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist designdialog nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten zu prüfen.
4.2 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Erbringung der Beratungsleistungen selbst verantwortlich und stellt diese designdialog rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann designdialog nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Content mit einem Platzhalter versehen.
4.3 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von designdialog zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
4.4 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist designdialog gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
4.5 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann designdialog dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand in Rechnung stellen.
5.1 Die Vergütung für die Leistungen von designdialog ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.
5.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Rechnungsstellung monatlich im Nachhinein.
5.3 Die Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.1 designdialog erstellt für seine Kunden diversen Content in Text, Sprache, Schrift, Ton und Bild etc.. Die Ergebnisse werden in verschiedenen visuellen Medienformaten bereitgestellt (z.B. Video und Fotografien, Grafiken, Logos Designs, Texte, Ergebnisse in Messestand, Plakat, Booklet, Rollupbanner, Webseite, Webapps, Software, Frameworks) (nachfolgend insgesamt „Content“). Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen designdialog und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag.
6.2 Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Content um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. designdialog schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
6.3 Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der Bearbeitung (z.B. durch Filter und Effekte) des erstellten Contents zu; eine Neuerstellung der Content ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
7.1 designdialog erstellt für den Kunden Texte (z.B. Pressemeldungen, Beiträge für Webseiten, Werbetexte etc.). Die Inhalte dieser Texte werden individualvertraglich festgelegt.
7.2 Sobald die vereinbarten Texte fertiggestellt wurden, wird designdialog diese dem Kunden zur Freigabe und Abnahme übermitteln. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
7.3 Sofern designdialog mit der Veröffentlichung beauftragt wurde, erfolgt die Veröffentlichung der Texte vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erst nach Freigabe durch den Kunden; die Freigabe stellt zugleich die Abnahme der Texte dar. Bei Pressemeldungen wird nach erfolgter Freigabe ferner ein Distributionsdatum festgelegt, an dem diese an die Medien übermittelt werden sollen. Sofern der Kunde die Texte selbst veröffentlicht oder veröffentlichen soll, hat er die Texte vorab abzunehmen. Sofern der Kunde die Texte vor Abnahme veröffentlicht, gilt die Veröffentlichung als Abnahme.
7.4 Für Fehler, die nach der Freigabe/Abnahme entdeckt werden, haftet designdialog ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“.
7.5 Im Übrigen gelten die Regelung der Klausel „Content“
8.1 designdialog übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption und Gestaltung von Grafiken, Illustrationen, Visualisierungen, Logotypes und/oder Logos (im Folgenden „Designs“).
8.2 Hierzu stellt der Kunde bei designdialog zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Designs. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch designdialog dar. designdialog wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen designdialog und dem Kunden zustande.
8.3 Voraussetzung für die Tätigkeit von designdialog ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Farbdefinition etc.) designdialog vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann designdialog dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
8.4 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden, die einzelnen Designs betreffend, das Recht auf je zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen weitere Änderungen, kann designdialog dem Kunden diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Entgelt erstellen.
8.5 Sobald das vereinbarte Design fertiggestellt wurde, wird designdialog den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Die Designs werden dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.
8.6 Im Übrigen gelten die Regelung der Klausel „Content“
9.1 designdialog übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption/Entwicklung der „Corporate-Identity“ (z.B. Neuentwicklung oder Überarbeitung von Unternehmenskonzepten im Bereich Außenauftritt, Marken, Corporate Culture, Corporate Behavior, Corporate Communication etc.). Hierzu stellt der Kunde bei designdialog zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung des von ihm gewünschten unternehmerischen Erscheinungsbildes. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch designdialog dar. designdialog wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen designdialog und dem Kunden zustande.
9.2 Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist designdialog nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
9.3 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind nach der Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
9.4 Voraussetzung für die Tätigkeit von designdialog ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Farbdefinition, Vorlagen, Grafiken etc.) designdialog vor Auftragsbeginn oder zu einem anderweitig vereinbarten Zeitpunkt vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann designdialog dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
9.5 designdialog ist bemüht, alle Fehler in den vertragsgegenständlichen Texten aufzufinden. Sie kann jedoch nicht garantieren, dass sämtliche Fehler aufgefunden werden. Geschuldet ist vor diesem Hintergrund lediglich die gewissenhafte und gründliche Durchsicht der vertragsgegenständlichen Texte. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen werden die vertragsgegenständlichen Texte auf Grundlage der Rechtschreibung des jeweils aktuellen Dudens und nach der DIN-Norm 5008 (Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung) geprüft und korrigiert; spezifische Vereinbarungen können separat vereinbart werden (z.B. Wording-Liste all Ihrer Druckwerke / Online-Texte).
9.6 Die Texte sind designdialog grundsätzlich als Word-Dokument zu übersenden. Die vertragsgegenständlichen Texte werden grundsätzlich in der Kommentarfunktion bearbeitet. Aufgefundene Textfehler werden markiert. Ggf. werden dem Kunden alternative Formulierungen oder Wörter vorgeschlagen. Korrigierte Texte werden per E-Mail an den Kunden zurückgesandt. Ein Papierversand ist nicht geschuldet.
9.7 Im Übrigen gelten die Regelung der Klausel „Content“
10.1 designdialog ist berechtigt, für die Erstellung von Inhalten (z.B. Texte, Bilder, Ton oder Videos) im Rahmen der Leistungserbringung Technologien der künstlichen Intelligenz (KI) zu nutzen. Dies umfasst den Einsatz von KI-gesteuerten Tools und Algorithmen, um die Effizienz und Qualität der produzierten Inhalte zu verbessern.
10.2 Der Kunde ist sich darüber bewusst, dass bei der Verwendung von KI-Technologien zur Erstellung von Inhalten die Ergebnisse variieren können und designdialog keine absolute Kontrolle über jede einzelne Output-Detailgenauigkeit besitzt. designdialog verpflichtet sich jedoch, angemessene Maßnahmen umzusetzen, um die Qualität und Relevanz der von KI erstellten Inhalte sicherzustellen; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
10.3 Will der Kunde, dass KI-Technologien für bestimmte Projekte oder Teile davon nicht eingesetzt wird, muss der Kunde seine Anforderungen klar und in Textform gegenüber designdialog kommunizieren. designdialog wird solchen Anfragen nachkommen, wobei eventuell anfallende Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden können.
11.1 Soweit ausnahmsweise eine Werkleistung vereinbart wurde, kann designdialog verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn designdialog den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt.
11.2 Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die designdialog dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
12.1 Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei designdialog. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch designdialog resultieren.
12.2 Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
13.1 Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate.
13.2 Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14.1 designdialog haftet, aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt designdialog fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag designdialog nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von designdialog ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von designdialog für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
14.2 Der Kunde stellt designdialog von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen designdialog aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
15.1 Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Bedingungen räumt designdialog dem Kunden an den beauftragten Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.
15.2 Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung eines Corporate Designs / Logos ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische Elemente des Corporate Designs / Logos dürfen jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange hierdurch keine Verwechslungsgefahr zum erstellten Corporate Design entsteht.
15.3 Die innerhalb von Korrekturschleifen präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von designdialog durch den Kunden weder im Original noch verändert genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
15.4 Bei allen übrigen Designs wird vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt.
15.5 Alle Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.
15.6 Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung.
15.7 designdialog überprüft die finalen Designs ausdrücklich weder auf rechtliche Zulässigkeit (insbesondere Marken- und/oder Wettbewerbsrecht) noch auf Verletzung von sonstigen Kennzeichen- und/oder Schutzrechten (bspw. Marken, Geschmackmuster, Patente usw.) noch auf die Eintragungsfähigkeit der Designs z.B. in amtlichen Registern.
15.8 Sofern der Kunde designdialog Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Der Kunde sichert zu, zur Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte befugt zu sein, weil er das oder die Werke entweder selbst erstellt hat oder die für die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat. Der Kunde räumt designdialog für die Dauer des Vertragsverhältnisses das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte (z.B. Bilder, Videos, Grafiken, Texte) zu nutzen. Dies beinhaltet die Bearbeitung, Modifizierung und Veröffentlichung der Inhalte im Rahmen der vereinbarten Dienstleistung. Diese Rechte dienen ausschließlich dem Zweck der Vertragserfüllung durch designdialog.
15.9 Der Kunde verpflichtet sich, designdialog von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen könnten, einschließlich der angemessenen Kosten für die Rechtsverteidigung. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst Ansprüche, die auf einer Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Patenten, Geschmacksmustern oder anderen geistigen Eigentumsrechten beruhen. Der Kunde unterstützt designdialog bei der Abwehr von vorgenannten Ansprüchen, die Dritte gegenüber dem Auftragnehmer aufgrund von Verletzungen von Immaterialgütern (Urheberrechte, Markenrechte, Recht am eigenen Bild, Geschmacksmuster usw.) an den vertragsgegenständlichen Inhalten geltend machen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen. Der Kunde ist zum Ersatz aller zur Rechtsverfolgung erforderlichen Aufwendungen – insbesondere der notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten - verpflichtet, die designdialog durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen.
15.10 designdialog ist von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. designdialog ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. designdialog wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
15.11 Sämtliche von designdialog zur Verfügung gestellten Unterlagen (insbesondere Angebote, Analysen, Stellungnahmen, Gutachten etc. in Papierform oder in elektronischer Form) sind geistiges Eigentum von designdialog. Der Kunde erkennt die ausschließlichen Rechte von designdialog an den Unterlagen an, unabhängig davon, ob die Unterlagen urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind. Der Kunde darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nur für die eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden, die durch den Vertrag und den konkret vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind.
16.1 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde designdialog ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist designdialog dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
16.2 Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann designdialog verlangen, dass auf von Ihm erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
17.1 designdialog wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Informationen, Grafiken, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, Speicherkarten, Medien und Datenspeicher, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. designdialog verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
17.2 Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass designdialog die Arbeitsergebnisse und sonstigen Unterlagen über das Ende des Auftrags aufbewahrt. Designdialog kann aber die Arbeitsergebnisse für die Dauer von 1 Jahr aufbewahren und jederzeit auf Wunsch dem Kunden aushändigen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien, offene Dateien aus Bildprogrammen o. Ä.) hat der Kunde nicht.
17.3 Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z.B. aus dem Steuerrecht) bleiben unberührt.
Sämtliche vom Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die personenbezogenen Daten werden unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes erhoben, verarbeitet und genutzt. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn der Kunde diese im Rahmen der Buchung freiwillig mitteilt. designdialog verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten ohne dessen gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung der Buchung. Mit vollständiger Abwicklung des Coachings und vollständiger Gebührenzahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlich vorgeschriebenen Fristen gelöscht, sofern der Kunde nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung eingewilligt hat. Ausführliche Hinweise zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung.
19.1 Die zwischen designdialog und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von designdialog als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
19.3 designdialog ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; designdialog ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.